Lichtdurchlässigkeit
Der Lichtdurchgang bei lichtlenkenden Glassteinen ist durch eine prismatische Ausbildung der Innenseiten darauf eingestellt, das Licht an die Decke des Raumes zu lenken. Die Decke sollte hell und unstrukturiert sein. Die Steine sind an ihrer Oberseite mit einer Prägung beschriftet, um den richtigen Einbau zu gewährleisten.
Durchsicht
Der Grad an Durchsichtigkeit ist bei Glasbausteinwänden über das Design steuerbar. Je nach Anforderung an den Sichtschutz ist jeder Grad an visuellem Schutz erreichbar. Vom vollsichtigen Glasbaustein mit seinen planparallelen Außenflächen, der eine Durchsicht von innen ohne entscheidende Verzerrung gewährleistet, über die Dekorsteine, die die Objekterkennung erschweren bis zum nur diffusen Licht erzeugenden Glasstein, der keine Formerkennung mehr zulässt.
Den in der Arbeitsstätten-Verordnung festgelegten Eigenschaften, freie Sicht oder Sichtschutz, z.B. bei Liege- oder Sanitärräumen, kann auch bei großflächigen Verglasungen entsprochen werden. Glassteinwände haben eine hohe Lichtdurchlässigkeit. Sie beträgt bei senkrecht auffallendem Licht je nach Dekor rund 75 Prozent bei transparenten Steinen und entspricht damit der normalen 2-Scheiben-Isolierverglasung von Fenstern. Bei silor-farbenen Glassteinen beträgt die Lichtdurchlässigkeit rund 50 Prozent.